Das sollten Sie als erstes am Unfallort machen:
NOTIEREN SIE |
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FOTOGRAFIEREN SIE |
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BESTEHEN SIE DARAUF |
daß
ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger
beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu
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BEAUFTRAGEN SIE |
möglichst
frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der
Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und
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BEACHTEN SIE BITTE |
Die
Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind
Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt
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Rechtliche Grundlage
Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem Verkehrsunfall.
Wer in Deutschland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat ein Recht darauf, daß ihm der Schädiger bzw. dessen Versicherung den entstandenen Schaden auf Heller und Pfennig ersetzt. Nicht selten erleidet derjenige aus Unkenntnis weiteren zusätzlichen Schaden, der auf die vertrauensbildenden Maßnahmen der Versicherer allzu gutgläubig reagiert. Viele Fahrzeughalter wissen nicht, daß die Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen so niedrig wie möglich zu halten versuchen (Minimierungsprinzip), ja sogar oft Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen, sich als Helfer in der Not ausgeben, sich aktiv in die Schadenbewertung einmischen, eigene oder ihnen bekannte und genehme Sachverständige einzusetzen versuchen, den Eindruck erwecken, daß sich der Geschädigte mit dem zufrieden geben muß, was nach Meinung der Versicherung als ausreichend bezeichnet wird. Es ist also im Umgang mit dem Versicherer äußerste Vorsicht angesagt. Auch müssen Sie gegenüber dem Versicherer keine Fragen beantworten, deren Hintergrund für Sie nicht erkennbar ist. Viele Fragen sind überflüssig und verfolgen nur ein Ziel, den Schaden zu Ihren Lasten zu mindern. Bestehen Sie also immer auf die Einschaltung Ihres eigenen Sachverständigen.
Beherzigen Sie daher in Ihrem Interesse die nachfolgenden Tips:
Die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche entstehenden Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl sind nach ständiger Rechtsprechung von der ersatzpflichtigen Versicherung zu ersetzen (außer im "Bagatellfall" bis € 500,- Reparaturkosten); lassen Sie sich nicht mit noch so schönen Worten oder gar Drohungen auf einen von der Versicherung bestellten Sachverständigen ein. Sie haben auch dann noch das Recht zu Lasten der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn von Seiten der gegnerischen Versicherung schon ein Sachverständiger tätig geworden ist oder der Versicherer auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichten will. Genauso wichtig ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen, wenn es zu einer Schuldteilung kommen kann oder die Schuldfrage noch offen ist. Nur er kann die für Sie wichtigen Beweise objektiv sichern.
Sie haben also das Recht, |
eine Kfz.-Fachwerkstatt Ihres Vertrauens einzuschalten, |
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ohne Kostenrisiko einen anerkannten Sachverständigen und |
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einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. |
Beauftragen Sie einen
Sachverständigen Ihres Vertrauens, dann erstellt er Ihnen zur
Beweissicherung ein objektives und umfangreiches Schadengutachten. Er
schafft damit die Voraussetzung, daß Sie nach einem
Kfz.-Schaden ordentlich entschädigt werden können.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, er vertritt Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer. Er sorgt dafür, daß Sie Ihren Schaden voll ersetzt erhalten, nicht nur die Reparatur- und Heilungskosten, sondern gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nutzungsausfall und Ihren individuellen Wiederbeschaffungsaufwand etc.
Das ist Ihr gutes Recht ! Sprechen Sie mit uns !