Das sollten Sie als erstes am Unfallort machen:

NOTIEREN SIE

das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

FOTOGRAFIEREN SIE

nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren,
Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera, einen Block für Notizen und etwas Ölkreide im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

BESTEHEN SIE DARAUF

daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu
begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können
daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im
Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind
nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

BEAUFTRAGEN SIE

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und
seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht
erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106,
53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen, bzw. einen Rechtsanwalt ONLINE aufsuchen.

BEACHTEN SIE BITTE

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt
einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.



Rechtliche Grundlage

Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem Verkehrsunfall.

Wer in Deutschland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat ein Recht darauf, daß ihm der Schädiger bzw. dessen Versicherung den entstandenen Schaden auf Heller und Pfennig ersetzt. Nicht selten erleidet derjenige aus Unkenntnis weiteren zusätzlichen Schaden, der auf die vertrauensbildenden Maßnahmen der Versicherer allzu gutgläubig reagiert. Viele Fahrzeughalter wissen nicht, daß die Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen so niedrig wie möglich zu halten versuchen (Minimierungsprinzip), ja sogar oft Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen, sich als Helfer in der Not ausgeben, sich aktiv in die Schadenbewertung einmischen, eigene oder ihnen bekannte und genehme Sachverständige einzusetzen versuchen, den Eindruck erwecken, daß sich der Geschädigte mit dem zufrieden geben muß, was nach Meinung der Versicherung als ausreichend bezeichnet wird. Es ist also im Umgang mit dem Versicherer äußerste Vorsicht angesagt. Auch müssen Sie gegenüber dem Versicherer keine Fragen beantworten, deren Hintergrund für Sie nicht erkennbar ist. Viele Fragen sind überflüssig und verfolgen nur ein Ziel, den Schaden zu Ihren Lasten zu mindern. Bestehen Sie also immer auf die Einschaltung Ihres eigenen Sachverständigen.

Beherzigen Sie daher in Ihrem Interesse die nachfolgenden Tips:

Die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche entstehenden Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl sind nach ständiger Rechtsprechung von der ersatzpflichtigen Versicherung zu ersetzen (außer im "Bagatellfall" bis € 500,- Reparaturkosten); lassen Sie sich nicht mit noch so schönen Worten oder gar Drohungen auf einen von der Versicherung bestellten Sachverständigen ein. Sie haben auch dann noch das Recht zu Lasten der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn von Seiten der gegnerischen Versicherung schon ein Sachverständiger tätig geworden ist oder der Versicherer auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichten will. Genauso wichtig ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen, wenn es zu einer Schuldteilung kommen kann oder die Schuldfrage noch offen ist. Nur er kann die für Sie wichtigen Beweise objektiv sichern.

Sie haben also das Recht,

eine Kfz.-Fachwerkstatt Ihres Vertrauens einzuschalten,


ohne Kostenrisiko einen anerkannten Sachverständigen und


einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.


Beauftragen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens, dann erstellt er Ihnen zur Beweissicherung ein objektives und umfangreiches Schadengutachten. Er schafft damit die Voraussetzung, daß Sie nach einem Kfz.-Schaden ordentlich entschädigt werden können.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, er vertritt Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer. Er sorgt dafür, daß Sie Ihren Schaden voll ersetzt erhalten, nicht nur die Reparatur- und Heilungskosten, sondern gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nutzungsausfall und Ihren individuellen Wiederbeschaffungsaufwand etc.

Das ist Ihr gutes Recht ! Sprechen Sie mit uns !